AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkaufsgeschäfte der nowato GmbH (nachfolgend nowato genannt)

1. Allgemeines

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Kaufvertragsabschlüsse von nowato. Verwendet der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen, sind diese nur insoweit wirksam, als sie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht widersprechen oder durch nowato schriftlich anerkannt wurden. Der Kunde erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn er ihnen zunächst widersprochen hat, durch Annahme der Leistungen an.

2. Angebote, Änderungen, geschuldete Ware, Vertragsschluss, Vorbehalt

2.1 Die Angebote von nowato sind unverbindlich. Angaben über die Ware, beispielsweise in Werbeunterlagen, Abbildungen, Verzeichnissen oder sonstigen Unterlagen sind ungefähre Angaben. Sie werden nur bei schriftlicher Bestätigung durch nowato Vertragsbestandteil.


2.2 Der Vertragsschluss erfolgt durch nowato unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung von nowato. Dies gilt nicht, wenn die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung auf Umständen beruht, die nowato selbst zu vertreten hat.
2.3 Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Ware unverzüglich informiert. Eine ggf. bereits an nowato erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

3. Eigentumsvorbehalt

3.1 nowato behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

4. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, für die Benutzung und für den Betrieb der Waren notwendige behördliche Genehmigungen selbst einzuholen.

5. Gefahrübergang

5.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf geht mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.


5.2 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

6. Rügepflicht und Gewährleistung

6.1 nowato leistet für Mängel der Ware zunächst nach Wahl von nowato Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
6.2 Kunden müssen nowato offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Dem Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
6.3 Bei gebrauchten Waren übernimmt nowato keine Gewährleistung.
6.4 Verbraucher müssen nowato innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten.
Maßgeblich für die Wahrung dieser Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei nowato. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach der Feststellung des Mangels.
Dies gilt nicht, soweit nowato arglistig gehandelt hat. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher.
6.5 Bei gebrauchten Waren trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Ware.
6.6 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr nach Ablieferung der Ware.

7. Haftungsbegrenzungen

7.1 nowato haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von nowato oder derjenigen des Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von nowato nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet nowato nur nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung von nowato auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.


7.2 Die Haftung durch die Ware verursachter Schäden an Rechtsgütern des Kunden, z. B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten i.S.d. Ziff. 9 Abs.1 Satz 2 gehaftet wird.
7.3 Die Regelungen von Ziff. 9 Abs. 1 und Abs. 2 erstrecken sich auf Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
7.4 Jegliche sonstige Haftung von nowato ist ausgeschlossen.

8. Zahlungsbedingungen/Aufrechnung etc.

8.1 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist stehen nowato ab Zugang der ersten Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu.


8.2 Für jede Mahnung wird einer Verwaltungsgebühr von € 5,- vereinbart. Der Kunde ist berechtigt, geringere Verwaltungskosten von nowato für die Mahnung nachzuweisen.

9. Sonstige Bestimmungen

9.1 Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.


9.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Soweit es sich bei der ganz- oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Regelung um eine Individualvereinbarung handelt, soll diese durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen im Rahmen des rechtlich Zulässigen möglichst nahe kommt. Im übrigen gilt § 306 BGB.

10. Datenschutz

Der Kunde ist damit einverstanden, dass Daten über seine Person und über das Vertragsverhältnis maßgeblichen Umstände bei nowato gespeichert, geändert und/oder gelöscht und erforderlichenfalls, soweit nicht anders offenkundig die Interessen des Kunden verletzt werden, an Dritte zur ordnungsgemäßen Bearbeitung übermitteln werden (Hinweis gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz).

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz von nowato.